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   BGH, 29.03.1995 - XII ZR 117/94   

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https://dejure.org/1995,2636
BGH, 29.03.1995 - XII ZR 117/94 (https://dejure.org/1995,2636)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1995 - XII ZR 117/94 (https://dejure.org/1995,2636)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1995 - XII ZR 117/94 (https://dejure.org/1995,2636)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensverteilung - Erstattungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DDR: FGB § 39 Abs. 1 S. 3
    Auseinandersetzung von Ehegatten hinsichtlich des Eigentums an einem Eigenheim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 1035
  • NJ 1995, 428
  • FamRZ 1995, 866
  • WM 1995, 1549
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.01.1994 - XII ZR 126/92

    Bestimmung des Wertermittlungsstichtags

    Auszug aus BGH, 29.03.1995 - XII ZR 117/94
    Haben Ehegatten ihre Eigentums- und Vermögensgemeinschaft schrittweise auseinandergesetzt und dabei vorab ihr Eigenheim in das Alleineigentum eines Ehegatten übertragen, ohne zugleich die Erstattung eines anteiligen Wertes zu regeln, so kommt es für die spätere Bemessung des Erstattungsanspruchs nach § 39 I 3 DDR-ZGB auf den Zeitpunkt des letzten Teilakts der gegenständlichen Vermögensverteilung an (im Anschluß an Senatsurteile vom 19.1.1994, DtZ 1994, 151 = LM H. 6/1994 § 39 DDR-FGB Nr. 3 FamRZ 1994, 504; 505 [BGH 19.01.1994 - XII ZR 126/92]und vom 2.3.1994, FamRZ 1994, 692; 693. Das gilt auch, wenn der erstattungsberechtigte Ehegatte das Eigenheim nach diesem Zeitpunkt durch Ausübung eines ihm eingeräumten Vorkaufsrechts erwirbt.

    Dies gilt auch dann, wenn das Gericht in Fällen der schrittweisen Auseinandersetzung nur noch über restliche Bestandteile des gemeinschaftlichen Vermögens zu entscheiden hat (Senatsurteil vom 19. Januar 1994 - XII ZR 126/92 - FamRZ 1994, 504, 505).

    Ist jedoch die gegenständliche Auseinandersetzung schon zuvor - wie hier durch gerichtliche Einigung der Parteien - restlos erfolgt, ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem sich die letzte Übertragung zu Alleineigentum vollzogen hat (vgl. Senatsurteile vom 19. Januar 1994 aaO. und vom 2. März 1994 - XII ZR 221/92 - FamRZ 1994, 692, 693).

    Daraus folgt, daß die Wertbilanz für den Erstattungsanspruch auf einen einheitlichen Stichtag zu beziehen ist, nämlich auf den Zeitpunkt der vollständigen Beendigung der Vermögensgemeinschaft (Senatsurteil vom 19. Januar 1994 aaO.).

  • BGH, 02.03.1994 - XII ZR 221/92

    Wirksamkeit der Übertragung eines Hausgrundstücks in das Alleineigentum eines

    Auszug aus BGH, 29.03.1995 - XII ZR 117/94
    Haben Ehegatten ihre Eigentums- und Vermögensgemeinschaft schrittweise auseinandergesetzt und dabei vorab ihr Eigenheim in das Alleineigentum eines Ehegatten übertragen, ohne zugleich die Erstattung eines anteiligen Wertes zu regeln, so kommt es für die spätere Bemessung des Erstattungsanspruchs nach § 39 I 3 DDR-ZGB auf den Zeitpunkt des letzten Teilakts der gegenständlichen Vermögensverteilung an (im Anschluß an Senatsurteile vom 19.1.1994, DtZ 1994, 151 = LM H. 6/1994 § 39 DDR-FGB Nr. 3 FamRZ 1994, 504; 505 [BGH 19.01.1994 - XII ZR 126/92]und vom 2.3.1994, FamRZ 1994, 692; 693. Das gilt auch, wenn der erstattungsberechtigte Ehegatte das Eigenheim nach diesem Zeitpunkt durch Ausübung eines ihm eingeräumten Vorkaufsrechts erwirbt.

    Ist jedoch die gegenständliche Auseinandersetzung schon zuvor - wie hier durch gerichtliche Einigung der Parteien - restlos erfolgt, ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem sich die letzte Übertragung zu Alleineigentum vollzogen hat (vgl. Senatsurteile vom 19. Januar 1994 aaO. und vom 2. März 1994 - XII ZR 221/92 - FamRZ 1994, 692, 693).

    Dies gilt insbesondere für die spätere Ausübung des am ehemals gemeinschaftlichen Eigenheim bestehenden Vorkaufsrechts, das dem weichenden Ehegatten in der ehemaligen DDR ohne Wertanrechnung eingeräumt wurde (vgl. Senatsurteil vom 2. März 1994 aaO. unter Hinweis auf Rohde NJ 1988, 92, 95 m.w.N.).

  • BGH, 17.03.1994 - IX ZR 102/93

    Formularmäßige Erstreckung einer Bürgschaft auf alle Forderungen aus bankmäßiger

    Auszug aus BGH, 29.03.1995 - XII ZR 117/94
    Erfaßt ein substantiierter Angriff die gesamte noch streitige Hauptforderung, so hat das Berufungsgericht, wenn es der Klage ganz oder teilweise stattgeben will, ohne weitere Rüge auch den Zinsanspruch von sich aus zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1994 - IX ZR 102/93 - NJW 1994, 1656, 1657 m.N.).

    Das Berufungsgericht ist daher auch nicht gehindert, den von ihm für unbegründet gehaltenen Teil des Zinsanspruchs erneut abzuweisen und von einer Sicherung erneut abzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1994 aaO.).

  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus BGH, 29.03.1995 - XII ZR 117/94
    Zwar kann sich eine Beschränkung der - nach der Urteilsformel uneingeschränkten - Revisionszulassung aus den Entscheidungsgründen ergeben; diese muß jedoch klar und zweifelsfrei zum Ausdruck gekommen sein (vgl. BGHZ 48, 134, 136; BGH, Urteil vom 16. März 1988 - VIII ZR 184/87 - BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 4 - insoweit in BGHZ 104, 6 ff [BGH 16.03.1988 - VIII ZR 184/87] nicht abgedruckt -).
  • BGH, 28.11.1962 - VIII ZR 236/61

    Anspruch auf Maklerlohn gegenüber Vorkaufsrechtsberechtigten bei Ausübung des

    Auszug aus BGH, 29.03.1995 - XII ZR 117/94
    bb) Auch ist der vereinbarte Kaufpreis allein kein zuverlässiger Maßstab dafür, welchen wirtschaftlichen Vorteil der Erstattungsberechtigte durch die Ausübung seines Vorkaufsrechts erzielt; insoweit sind auch die übrigen Vertragsbestimmungen zu berücksichtigen (hier z.B. die nach Abschnitt IX des Vertrages vom Käufer zu zahlende Maklerprovision von 7.800 DM zuzüglich MwSt.; vgl. dazu BGH, Urteil vom 28. November 1962 - VIII ZR 236/61 - MDR 1963, 303, 304).
  • BGH, 12.03.1991 - XI ZR 85/90

    Konkludentes Geständnis

    Auszug aus BGH, 29.03.1995 - XII ZR 117/94
    Ein solches Geständnis liegt aber nur vor, wenn sich der Erklärung der Partei ein zumindest konkludent zum Ausdruck gekommener Geständniswille entnehmen läßt; ob das der Fall ist, hat das Revisionsgericht selbständig zu prüfen (BGH, Urteil vom 12. März 1991 - XI ZR 85/90 - BGHR ZPO § 288 Geständniswille 1).
  • BGH, 29.06.1967 - VII ZR 266/64

    Beschränkung der Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 29.03.1995 - XII ZR 117/94
    Zwar kann sich eine Beschränkung der - nach der Urteilsformel uneingeschränkten - Revisionszulassung aus den Entscheidungsgründen ergeben; diese muß jedoch klar und zweifelsfrei zum Ausdruck gekommen sein (vgl. BGHZ 48, 134, 136; BGH, Urteil vom 16. März 1988 - VIII ZR 184/87 - BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 4 - insoweit in BGHZ 104, 6 ff [BGH 16.03.1988 - VIII ZR 184/87] nicht abgedruckt -).
  • BGH, 15.01.1992 - XII ZR 197/90

    Anteilige Werterstattung einer dem Ehegatten zu Alleineigentum übertragenen Sache

    Auszug aus BGH, 29.03.1995 - XII ZR 117/94
    Zwar sind für den Erstattungsanspruch nach § 39 Abs. 1 Satz 3 FGB regelmäßig die Wertverhältnisse bei Schluß der mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz maßgebend, wenn - in verfassungskonformer Handhabung dieser Vorschrift - gleichzeitig und umfassend über die Eigentumszuweisung und über den Erstattungsanspruch entschieden wird (Senatsurteil BGHZ 117, 61, 68).
  • BGH, 07.06.1991 - V ZR 17/90

    Wirksamkeit der Abtretung von Forderungen aus einem Grundstückskaufvertrag im

    Auszug aus BGH, 29.03.1995 - XII ZR 117/94
    Zwar kann auch der Verkehrswert eines Grundstücks Gegenstand eines gerichtlichen Geständnisses sein (BGH, Urteil vom 7. Juni 1991 - V ZR 17/90 - BGHR ZPO § 288 Abs. 1 Beklagter 1).
  • BGH, 03.02.1999 - XII ZR 82/97

    Verteilung des gemeinschaftlichen Eigentums und Vermögens geschiedener Ehegatten

    Soweit, wie hier, über die Eigentumszuweisung bereits durch ein vor der Wiedervereinigung ergangenes Urteil entschieden worden ist, das aus heutiger Sicht ein unzulässiges Teilurteil darstellt, aber wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Rechtskraft unangreifbar geworden ist, ist nach der Rechtsprechung des Senats für die Bewertung auf den Zeitpunkt der vollständigen Beendigung der Vermögensgemeinschaft abzustellen, also auf den letzten Teilakt der Auseinandersetzung (vgl. Senatsurteile vom 19. Januar 1994 - XII ZR 126/92 - FamRZ 1994, 504, 505, vom 2. März 1994 aaO und vom 29. März 1995 - XII ZR 117/94 - FamRZ 1995, 866, 867).
  • LG Erfurt, 24.11.1999 - 7a T 69/99

    Voraussetzungen der Beschwerde gegen die Aufhebung eines

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  • OLG Rostock, 19.12.2000 - 8 UF 112/99

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt einer Vermögensauseinandersetzung nach § 39 FGB

    Maßgeblicher Zeitpunkt ist danach entweder der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz oder, falls ¼ wie hier ¼ die Vermögensauseinandersetzung schon vorher restlos erfolgte, der Zeitpunkt, in dem sich die letzte Übertragung zu Alleineigentum vollzogen hat (BGH FamRZ 1994, 504, 505; FamRZ 1994, 692, 693; DtZ 1995, 406, 407).
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